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Deutsche Behörden hoffen auf Außenwirtschaftsgesetz | Drucken |  E-Mail
Repression
Freitag, den 16. April 2010 um 15:45 Uhr

Cengiz Oban Frustrierte deutsche  Strafverfolgungsbehörden hoffen wieder. Gelang ihnen bis jetzt nicht im gewünschten Maße die Verfolgung vermeintlicher »terroristischer Vereinigungen«, so steht ihnen nun mit dem Anklagekonstrukt »§ 34 Außenwirtschaftsgesetz in Zusammenhang mit der EU-Terrorliste«  eine noch beliebigere Konstruktion zur Verfügung. Die seit 17 Monaten wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der türkischen DHKP/-C in Untersuchungshaft befindlichen Nurhan Erdem, Cengiz Oban und Ahmet Istanbullu werden mit dieser rechtlich umstrittenen Konstruktion verfolgt. Seit dem 11. März wird vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf gegen sie verhandelt.

Zu Beginn des ersten Verhandlungstages nach der Osterpause stellten die VerteidigerInnen Anträge. Dabei ging es zum einen um die Menschenrechtslage in der Türkei, zum anderen um rechtliche Hinweise, die im Zusammenhang mit der Strafbarkeit nach dem Außenwirtschaftgesetz erteilt werden müssen. Der Antrag zur Menschenrechtslage in der Türkei wurde zurückgestellt. Außerdem monierten die VerteidigerInnen irritierende Schriftstücke der Bundesanwaltschaft. Es schloss sich die weitere Vernehmung eines Belastungszeugen vom BKA an.

Gegen 11 Uhr nahm der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko von der Linksfraktion im Zuschauersaal Platz. Verwundert zeigte sich der Abgeordnete darüber, dass auf der offiziellen Website des Oberlandesgerichtes Düsseldorf nicht der korrekte Verhandlungsbeginn angegeben war. Durch diese Informationslücke verpasste Hunko den Verhandlungsbeginn und traf erst zum auf der Internetseite des OLG  Düsseldorf angegebenen Verhandlungsbeginn 11 Uhr ein. Außerdem bezeichnete er den Prozess als ein Politikum und erklärte zur  Anklage, die überwiegend auf Grundlage des Außenwirtschaftgesetzes gründet: »Diese Konstruktion ist rechtlich sehr umstritten.« Tatsächlich betreffen konkrete Vorwürfe fast ausschließlich die Arbeit in legalen Kulturvereinen, Solidaritätsarbeit zur menschenrechtswidrigen Situation in türkischen Gefängnissen und finanzielle Unterstützung politischer Gefangener.

Der Belastungszeuge vom BKA wurde nach der Verlesung von rund 160 Telefonnummern nach den »Erkenntnissen des BKA« befragt: »Sie haben zahlreiche Telefonnummern dargelegt. Was schließen Sie daraus?«. Seine Antwort: »Ahmet Istanbullu hatte Kontakt mit Kadern und verhielt sich konspirativ.« Immer wieder versuchte das BKA zu belegen, dass Ahmet Istanbullu sich auch »Erdem« genannt habe. Dazu wurden selbst kleinste Notizzettel ausgewertet. Als nun der Verteidigung das Recht zur ausführlichen Befragung zustand, nahte das Verhandlungsende. Für die nächsten Tage stehe er nicht zur Verfügung bekundete der Belastungszeuge vom BKA, er habe Urlaub. Ein Zuschauer kommentierte: »Mich hat man als Zeuge nicht gefragt, ob ich Urlaub habe.«


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