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Verbale Nötigung doch nicht vor Gericht? | Drucken |  E-Mail
Repression
Freitag, den 11. Juni 2010 um 13:53 Uhr

Am 18. Januar 2010 stand Kletteraktivistin Cécile Lecomte, die im April durch Abseilen von einer Autobahnbrücke über die Bahnlinie gegen einen Atommülltransport protestierte, in Münster vor Gericht. Zu einer Verurteilung wegen »verbaler Nötigung«, wie die Anklage lautet, kam es damals nicht. Nach knapp zwei Stunden und einem Streit über sprafprozessualen Grundsätzen zwischen der Angeklagten und der Richterin wurde die Verhandlung ausgesetzt und ein neuer Verhandlungstermin für Juni 2010 angesetzt. Kurz darauf wurde dieser Termin auf den 12. Juli 2010 verschoben. Anfang dieser Woche kam nun überraschend eine Abladung. Der Termin am 12. Juli wurde ersatzlos ohne Angabe von Gründen gestrichen. Über Gründe kann folglich nur spekuliert werden. Atomkraftgegner aus dem Münsterland sehen darin einen Zusammenhang mit den anstehenden Castortransporten nach Ahaus. Ob Terminkollisionen vermieden werden sollen?

Cécile Lecomte sieht in dem Geschehen eher einen Erfolg ihrer Verteidigungsstrategie: »Die Staatsanwaltschaft wollte eine schnelle Verurteilung, weil meine Aktionen den Atomstaat effektiv stören. Inzwischen ist aber der Fall eine heiße  Kartoffel für die Justiz geworden. Justizia weiß nicht mit einer sich selbst offensiv verteidigenden Angeklagten um zugehen. Die Abladung kam ausgerechnet wenige Tage nachdem ich bei Gericht eine Reihe von Anträgen für die Hauptverhandlung einreichte. Nein, ich werde es dem Gericht nicht einfach machen. Ich weiß wofür ich stehe!«

Hintergrund des aktuellen Verfahrens ist eine Kletteraktion gegen Atommülltranporte. Am 27. April 2009 hatte Cécile Lecomte – auch bekannt als »Eichhörnchen« – von der Autobahnbrücke der A 1 über der Bahnstrecke Gronau–Münster abgeseilt. Daraufhin stoppte die Bundespolizei für rund 1,5 Stunden die Weiterfahrt eines großen Uranmüllzugs, der mit mehr als 1000 Tonnen abgereichertem Uranhexafluorid von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Südfrankreich unterwegs war. Diese Protestform hat in der Vergangenheit Wirkung gezeigt. Ähnliche Uranmülltransporte nach Russland stellte die Betreiberfirma Urenco (in Deutschland eine Tochter von EON und RWE) im letzten Jahr aufgrund starker internationaler Proteste – auch von Cécile Lecomte – endlich ein.

Als bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft wegen »verbaler Nötigung« Anklage erhoben hat, zeigten sich die Anti-Atomkraft-Initiativen im Münsterland empört. Ihrer Meinung nach solle mit dem Verfahren der couragierte Einsatz von Lecomte gegen den international kritisierten Uranmüllexport der Firma Urenco kriminalisiert werden. Nachdem im vergangenen Juni das Amtsgericht Steinfurt eine Verurteilung in Zusammenhang mit einer weiteren Abseilaktion ablehnte, versuche die Staatsanwaltschaft Münster nun ihr Glück vor dem Amtsgericht Münster.

Der Vorwurf »verbaler Nötigung« beruht darauf, dass Cécile Lecomte während des Abseilens einen völlig sachunkundigen Polizisten durch zureden davon abhielt, sie durch Beschädigung ihres Sicherungsseil in Lebensgefahr zu bringen. Die Bundespolizei verfügt für diese Fälle über eine speziell ausgebildete Einsatztruppe, doch die Polizei vor Ort wollte deren Eintreffen nicht abwarten. »Der Vorwurf ist derart absurd, dass das Verfahren umgehend eingestellt werden müsste! Vielleicht deutet die Verschleppung durch das Gericht auf Umdenken bei Staatsanwaltschaft und Gericht?« fragt sich Cécile Lecomte.


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