RedGlobe RSS-Feed

Translate RedGlobe

BesucherInnen:

Heute:3010
Gestern:5258
Seit 1. Juni 2005:11611463

junge Welt

redblog

UZ - Unsere Zeit

Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend

Zeitung vum Letzeburger Vollek

Kein Schmerzensgeld für Polizistin | Drucken |  E-Mail
Repression
Samstag, den 10. Juli 2010 um 10:25 Uhr

Sitzblockaden sind keine StraftatAm 23. Januar 2009 wurde die Kletteraktivistin und Flughafenausbaugegnerin Cécile Lecomte von der Polizei im Kelsterbacher Wald bei Frankfurt in Polizeigewahrsam genommen. Die Aktivistin war zuvor mit acht weiteren DemonstrantInnen auf das Dach einer Baumerntemaschine geklettert und hielt diese für gut zwei Stunden besetzt - aus Protest gegen den klimaschädlichen Ausbau des Frankfurter Flughafens.

Gut zwei Stunden mussten die AktivistInnen mit im Rücken gefesselten Händen in einem Polizeigefangenentransporter im Anschluss an ihre Festnahme ausharren, bis sie von anderen Polizisten auf der Polizeiwache in Frankfurt übernommen wurden. Dort zeigten die Betroffenen ihren Unmut gegen die polizeilichen Maßnahmen und den Kahlschlag im Kelsterbacher Wald, indem sie sitzen blieben und jegliche Anweisung der Polizei ignorierten.



In diesem Zusammenhang kam es seitens einer der eingesetzten Polizeibeamtinnen zu einer Schmerzensgeldforderung in Höhe von 1 200 Euro gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte. Die Beamtin Jessica G. trug über ihren Marburger Rechtsanwalt vor, sie habe sich am Handgelenk verletzt, als sie mit einer Kollegin Cécile Lecomte in die Zelle trug. Sie erklärte weiter, Frau Lecomte sei für die Verletzung verantwortlich, weil sie sich widerrechtlich geweigert habe, freiwillig in die Zelle zu gehen. Zudem habe sich die Aktivistin "schwer" gemacht.

Cécile Lecomte konnte die Forderung kaum ernst nehmen und bezeichnete das Verfahren von Beginn an als absurd und skurril. Die Polizistin habe sie nicht fachgerecht weg getragen, erwiderte sie. Zum Beweis der Tatsache, dass sie sich nicht "schwerer" machen kann, als andere Menschen, beantragte Lecomtes Anwalt ein Gutachter für "Erdanziehungskräfte".

Dem absurden Streit schob das Gericht letztendlich einen Riegel vor, zu einer Beweisaufnahme kam es nicht mehr. Im Urteil wird klargestellt, dass der Polizistin kein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht und dass das Verhalten der Aktivistin nach Art. 2 und 5 des Grundgesetzes geschützt war. Entgegen der weit verbreiteten Meinung bei PolizeibeamtInnen sind Betroffene zu keinerlei aktiver Mithilfe bei ihrer Ingewahrsamnahme verpflichtet. Sitzenbleiben ist ihr Grundrecht.

Das Gericht führt zudem aus, es gehe nicht darum, "das allgemeine Lebensrisiko" abzuwenden. Genau dieses allgemeine Lebensrisiko habe sich aber vorliegend im Rahmen der Ausübung des überdurchschnittlich risikobehafteten Berufes der Klägerin als Polizistin manifestiert.

Im Hinblick auf die aktuelle Debatte um Polizeigewalt, ist dieses Verfahren interessant. Das Verfahren hat gezeigt, dass die Polizeiausbildung von vornherein auf Gewaltanwendung zielt. Obwohl Sitzblockaden höchstrichterlich als Protestmittel anerkannt sind und grundrechtlich geschütztes Verhalten darstellen, lernen die BeamtInnen nicht, wie Menschen fachgerecht weggetragen werden können - was Sanitäter zum Beispiel selbstverständlich lernen. Dies ergibt sich aus den Aussagen der Polizeibeamtin in diesem Verfahren. Stattdessen werden Schmerzgriffe beigebracht, was die Polizei als Anwendung von "körperlichem" Zwang bezeichnet. Den Menschen wir durch Beugegriffe Gelenkschmerzen zu gefügt, so dass sie gezwungen sind, aufstehen.

"Wenn schon die Polizeiausbildung  einseitig auf die Gewaltanwendung jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit basiert, wundert es mich nicht, dass es häufig zu Gewaltexessen seitens von PolizeibeamtInnen kommt", so Lecomte.

 


Verwandte Artikel:
Neuere Artikel:
Ältere Artikel:

 
Ältere Beiträge im Archiv