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Kekse aus dem Müll »gestohlen«: Prozess in Lüneburg |
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Repression
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Mittwoch, den 01. Dezember 2010 um 20:53 Uhr |
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Am heutigen Mittwoch hat vor dem Lüneburger Amtsgericht ein Prozess gegen Karsten H. begonnen. Dem Aktivisten wird vorgeworfen, Kekse aus einer Mülltonne gestohlen zu haben. Vor Beginn des Prozesses und in der Verhandlung zeigten UnterstützerInnen des Angeklagten ihren Unmut über die Wegwerf-Gesellschaft und diesen absurden Prozess. Die Sitzung dauerte nur etwa eine Stunde und wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Im Anschluss an der Verhandlung wurde H. jedoch noch im Gerichtssaal festgenommen. Weil er ein Bußgeld wegen eines Verkehrsdeliktes nicht zahlen konnte, wurde er in Erzwingungshaft genommen.
Der Vorwurf, Karsten H. habe weggeworfene Kekse »gestohlen«, stammt aus dem vergangenen Sommer. Zunächst war das Verfahren sowohl gegen H. wie auch gegen eine weitere Person, gegen die die Staatsanwaltschaft den identischen Vorwurf erhoben hatte, wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt worden. Nach einer erneuten Prüfung wurde das Verfahren gegen den bekannten Anti-Atom-Aktivisten jedoch wieder aufgenommen, während gegenüber der anderen Person lediglich die Rechtsgrundlage der Einstellung geändert wurde. Die Anklage lautet auf Hausfriedensbruch, weil die Mülltonne sich auf dem Betriebsgelände der Konditorei Scholze befand.
UnterstützerInnen verteilten am Dienstag Flyer und aus Mülltonnen geholte Kuchen am Lüneburger Weihnachtsmarkt. Die Passanten lasen erstaunt laut vor: »Kekse! Kekse!« Hanna Poddig, eine der UnterstützerInnen berichtet: »Viele wollten nicht glauben, dass Menschen aus solchen Gründen angeklagt werden und hielten unsere Flyer für Fakes, also für eine Fälschung.«
Im heutigen Prozess beantragte der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung einen juristischen Bestand. Die Verteidigung sollte nicht wie üblich durch einen Anwalt gewährt werden, sondern durch die gerichtserfahrene Lüneburger Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Dem Antrag wurde stattgegeben. Zur inhaltlichen Verhandlung kam es an diesem Tag nicht. Nachdem ein Teil des Publikums wegen Unmutsäußerungen ausgeschlossen worden war, wurde die Sitzung nach einer Stunde beendet und vertagt, da die zuständige Richterin zunächst über einen Antrag der Verteidigung auf Akteneinsicht entscheiden muss.
Noch im Gerichtsaal wurde der vermeintliche »Dieb« durch einen zuvor als Zeuge erschienenen Polizisten in Erzwingungshaft genommen. Cécile Lecomte erklärte nach der Verhandlung: »Karsten soll ein Bußgeld wegen eines banalen Verkehrsdeliktes zahlen, obwohl er längst seine Verhältnisse offengelegt und seine Zahlungsunfähigkeit dargetan hat. Dem Gesetz nach darf Erzwingungshaft jedoch nur dann vollzogen werden, wenn der Betroffnene zahlungsfähig ist. Im Weltbild von Richtern, die selbst zu den wohlhabenden Menschen gehören, ist ein Mensch, der sich u.a. aus Geldnot von weggeworfenen Lebensmittel ernährt, zahlungsfähig. Das ist doch ein Skandal!«
Karstens UnterstützerInnen wollen das Vorgehen der Staatsgewalt nicht ohne weiteres hinnehmen. Am Nachmittag informierten sie PasantInnen über das Geschehen, eine Passantin spendete die ersten zehn Euro um Karsten »frei zu kaufen«. Über weitere Spenden und Solidaritätsgesten freut sich die Gruppe.
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