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Gaterslebener Weizenretter zu Geldstrafen verurteilt | Drucken |  E-Mail
Umwelt (GreenGlobe)
Freitag, den 26. November 2010 um 11:50 Uhr

Gendreck wegAm dritten Verhandlungstag gegen sechs Gendreck-weg-AktivistInnen, die 2008 ein Feld mit gentechnisch verändertem Weizen am Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben befreiten, dauerte die Verhandlung von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Das Urteil des Schöffengerichts lautete schließlich Geldstrafen zu 30 Tagessätzen bzw. als Härtefallausgleich fünf oder zehn Tagessätze weniger für diejenigen, die bereits im Zusammenhang mit ähnlichen Aktionen in der letzten Zeit verurteilt worden waren.



Die Feldbefreierin Mirjam Anschütz sagte nach dem Urteilsspruch: »Was wir getan haben, mussten wir tun. Tatsächlich hat unsere Aktion den Genweizenversuch beendet und damit eine unmittelbare Gefahr für die Saatgutbank abgewendet. Der Versuch wird nicht fortgeführt. Wir haben damit unser zentrales Ziel erreicht.«

Die verurteilte Aktivistin Lea Tanja Hinze ergänzte: »Die intensive Arbeit zur Vorbereitung der Prozesse und unsere Akteneinsichten haben dazu geführt, dass wir die Praxis der Gentechnikversuche aus dem Dunkel ins Licht zerren konnten. Was wir für Gatersleben nachgewiesen haben, zeigt sich immer wieder auch bei anderen Gentechnik-Versuchen: die Genehmigungsbehörden sind voreingenommen zu Gunsten der Risikotechnologie und genehmigen, ohne genau hinzusehen. Die Versuchsdurchführung ist geprägt von Schlampereien. Und das Schlimmste ist: Mit Gentech-Versuchen werden Tatsachen geschaffen, denn einmal ausgebracht, ist die veränderte Saat nicht wieder einzufangen. Diese gefährlichen Versuche finden in Deutschland immer wieder genau dort statt, wo die Nutzpflanzenvielfalt in Saatgutbanken erhalten werden soll. Gentechnik ist hochgefährlich - und die beteiligten Institutionen, die sich davon große Gewinne oder dicke Forschungsaufträge versprechen, machen es noch schlimmer. Deshalb war es richtig, dass wir all die Aufregung und auch die Anklagen und großen persönlichen Druck auf uns genommen haben.«

»Wir sind von dem Urteil zwar enttäuscht, aber nicht überrascht«, ergänzt die ebenfalls verurteilte Gärtnerin Susanne Meyer-Mähne. »Ich hätte mir gewünscht, dass das Gericht den Mut gehabt hätte, uns wegen des rechtfertigenden Notstandes nach §34 freizusprechen.«

Der Paragraph 34 des Strafgesetzbuches sieht vor, dass eigentliche Straftaten dann nicht strafbar sind, wenn sie eine Gefahr abwenden und keine milderen Mittel zur Verfügung standen. Beides hatten die Angeklagten und ihre RechtanwältInnen mehrfach überzeugend darlegen können.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 4 Monate Haft auf Bewährung für die sechs GentechnikgegnerInnen gefordert und argumentiert, dass sich die Zerstörung eines mit staatlichen Geldern geförderten Projektes strafverschärfend auswirken müsse. Dazu sagte Mirjam Anschütz: »Die Staatsanwältin verschließt die Augen vor der Realität. Am heutigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe der Landesregierung Sachsen Anhalts widersprochen, die selbst die bestehenden Regeln zum Umgang mit Gentechnik noch torpedieren wollte! In den letzten Jahren wurde jeder beantragte Gentechnikversuch genehmigt! Das sind doch eher Argumente für eine Feldbefreiung als für die Strafbarkeit unseres Handelns!«

Klaus-Hermann Anschütz, der Vater einer der Angeklagten: »Ursprünglich fand ich diese Aktion, bei der immerhin fremdes Eigentum zerstört wurde, nicht gut. Ich muss aber sagen, dass mich die Argumente der Angeklagten überzeugt haben. Wir können dankbar sein, dass sich auch heute noch junge Leute ohne Rücksicht auf eigene Nachteile für das Allgemeinwohl einsetzen, indem sie auf Risiken hinweisen, die uns alle angehen!«

Auch nach diesem Urteil ist noch kein Ende der Prozesse gegen die sechs FeldbefreierInnen in Sicht: Im Zivilverfahren, das der ehemalige Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalts jetzt als Rechtsanwalt des IPKs gegen die Aktivisten führt, wird in den nächsten Monaten mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gerechnet. Die Beklagten hatten Beschwerde eingelegt, weil ihnen in wichtigen Fragen vor dem Oberlandesgericht Naumburg kein Gehör gewährt wurde. Die nun erwartete Grundsatzentscheidung kann Auswirkungen auf die Auseinandersetzungen um weitere Gentechnik-Versuche haben.

Nachzulesen sind die »Risiken und Nebenwirkungen« des Genweizenversuchs am IPK in Gatersleben in zwei Broschüren diesen Titels, die auf der Internetseite http://www.gendreck-weg.de herunterladbar sind.

 


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