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OVG Münster stärkt Demonstrationsrechte: Filmen von Atomtransport-Demo war rechtswidrig | Drucken |  E-Mail
Umwelt (GreenGlobe)
Montag, den 29. November 2010 um 16:05 Uhr

Atomkraft und Videoüberwachung Nein DankeIm Vorfeld der geplanten Castor-Transporte von Ahaus nach Majak, von Jülich nach Ahaus sowie von Frankreich nach Greifswald hat das OVG Münster erstmals der Polizei in Sachen Videobeobachtung klare Grenzen aufgezeigt und die Demonstrationsrechte deutlich gestärkt. In einem jetzt veröffentlichten Beschluss des 5. Senats des Oberverwaltungsgerichts unter OVG-Präsident Dr. Bertrams erklärte das OVG das polizeiliche Filmen einer Demonstration gegen Urantransporte im Juni 2008 für rechtswidrig (Aktenzeichen 5A 2288/09). Damals hatte die Polizei in Münster mit einem Kamerawagen während der gesamten Demonstration die Teilnehmer frontal von vorne gefilmt.

Konkret wies das OVG den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zurück, gegen einen ähnlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom August 2009 (Aktenzeichen 1K 1403/08 Münster) die Berufung zuzulassen. »Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Videobeobachtung der Versammlung (...) rechtswidrig war,« heißt es im jetzigen OVG-Beschluss. »Der konkrete Einsatz der Kameraübertragung (war) geeignet, bei den Versammlungsteilnehmern das Gefühl des Überwachtwerdens mit den damit verbundenen Unsicherheiten und Einschüchterungseffekten zu erzeugen,« stellt das OVG unmissverständlich klar.

Zudem kritisiert das OVG, dass »auch ohne Speicherung eine intensive, länger andauernde und nicht nur flüchtige Beobachtung selbst einzelner Versammlungsteilnehmer auf einem Monitor im Fahrzeuginnenraum möglich (war),« und folgert daraus, »Bürger hätten aus Sorge vor staatlicher Überwachung von der Teilnahme an der Versammlung abgeschreckt werden können (...), weil sie nicht übersehen können, ob ihnen daraus Risiken entstehen können.«

Die Anti-Atomkraft-Initiativen, die die Klage des Demonstrations-Anmelders gegen die Videobeobachtung unterstützt hatten, sehen sich voll bestätigt. »Dies ist bundesweit das erste OVG-Urteil zu polizeilicher Videobeobachtung auf Demonstrationen. Immer wieder filmt die Polizei auf Demos, ohne dass Teilnehmer erkennen können, was mit den Aufnahmen nachher passiert. Wir fordern nun als Konsequenz NRW-Innenminister Jäger auf, die Polizei-Kameras auf Demonstrationen abzuschalten und die Versammlungsfreiheit gemäß den OVG-Vorgaben zu schützen,« erklärte Felix Ruwe von der BI »Kein Atommüll in Ahaus«.


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Kommentare 

 
0 #1 2010-11-30 11:30
Ja, das war und ist an sich selbstverständl ich, dass die Polizei in ein Freiheitsgrundr echt - Art. 8 GG - nicht so ohne Weiteres eingreifen darf und kann. Nur die Polizei hat´s bislang nicht bemerken wollen (oder können, weil auf Gefahrenabwehr fixiert). Im Übrigen steht´s auch im Versammlungsges etz (§ 12 a), aber diese Vorschrift ist offenbar nicht so bekannt.
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