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Journalistenverbände kritisieren Übergriffe der Polizei | Drucken |  E-Mail
Umwelt (GreenGlobe)
Montag, den 28. November 2011 um 18:30 Uhr

Im Wendland ungültig? Offizieller PresseausweisEs gibt keine rechtliche Grundlage für die Polizei, Bildmaterial von Medienschaffenden zu konfiszieren oder Ausrüstungsgegenstände, die erforderlich für die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten sind. Das stellt die Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union in ver.di (dju) klar, nachdem dju-Mitglieder von durch die Polizei beschlagnahmten Materialien am Rande des Castortransports durch Niedersachsen berichtet hatten.

Demnach waren Fotografen, die sich sowohl durch den von dju, DJV, freelens, BDZV, DZV oder VDS ausgestellten Presseausweis als auch die von der Polizei erwünschte Akkreditierung legitimieren konnten, gezwungen worden, Bilder zu löschen. In anderen Fällen wurden Journalistinnen und Journalisten Schutzausrüstungen abgenommen, so dass diese vor Ort nicht mehr weiter arbeiten konnten: »Mit diesem Vorgehen gefährdet die Polizei nicht nur die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen, sondern greift in die Pressefreiheit ein. Das ist nicht hinnehmbar. Betroffene sollten sich dagegen juristisch zur Wehr setzen«, sagte die dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß.

Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Sicherheitskräfte aufgefordert, Journalistinnen und Journalisten die freie und ungehinderte Berichterstattung zu ermöglichen. Der vom DJV und fünf weiteren Medienverbänden ausgestellte Presseausweis müsse als Legitimation ausreichen, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken: »Wer ihn bei sich trägt, ist hauptberuflich journalistisch tätig.« Wie der Presseausweis aussehe, sei der Polizei bekannt. Nähere Informationen halte die Homepage www.presseausweis.org bereit. Der DJV-Vorsitzende reagierte damit auf Nachrichten, nach denen einzelne Polizisten im Wendland weder den Presseausweis noch die Akkreditierung der Polizei Lüneburg akzeptiert hätten. »Journalisten haben einen Informationsauftrag«, sagte Konken, »der insbesondere bei einem so wichtigen Ereignis wie dem Castor-Transport nicht von der Polizei eingeschränkt werden darf.« Er forderte die Behördenleiter auf, die Einsatzkräfte vor Ort schnellstens mit den notwendigen Informationen über den Presseausweis zu versorgen.


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