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VVN-BdA-Fahne in Königs Wusterhausen vor Gericht | Drucken |  E-Mail
Antifa
Donnerstag, den 24. Juni 2010 um 15:16 Uhr

VVN-BdAAm 5. Dezember 2009 blockierten im Rahmen einer antifaschistischen Demonstration des »Bündnisses gegen Rechts KW« Bürger und Bürgerinnnnen einen Neonazi-Aufmarsch. Ein Beispiel, dass im Land Brandenburg seitdem Schule gemacht hat. Ob in Eberswalde, Bernau, oder Strausberg - in den vergangenen Wochen blockierten Antifaschistinnen und Antifaschisten immer wieder die Aufmarschversuche Brandenburger und Berliner Neonazis. Im Dezember 2009 jedoch räumte in Königs Wusterhausen die Polizei dem Neonaziaufmarsch den Weg frei, die Blockierer wurden von der Straße getragen. Dabei beschlagnahmte die Polizei auch eine Fahne der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten.

Kurz danach wurde der Vorsitzende der Berliner VVN-BdA Hans Coppi, Sohn der von den Nazis 1942 und 1943 hingerichteten Mitglieder der Widerstandsgruppe »Rote Kapelle« Hans und Hilde Coppi, von der Polizei angehalten und seine Personalien aufgenommen. Vorwurf:  Beteiligung an der Blockade und Behinderung der Polizei durch das Tragen einer Fahne. Ob dies strafwürdig ist oder demokratische Pflicht eines jeden Bürgers, will das Amtsgericht Königs Wusterhausen am 28. Juni prüfen.

Montag, 28. Juni 11.45 Uhr,  Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schloßplatz 4, Saal 2003 (Schöffensaal)


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