| DKP: Richter haben Leseschwäche | | Drucken | |
| Hessen |
| Mittwoch, den 11. Juni 2008 um 14:48 Uhr |
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Die hessischen Studiengebühren von 500 Euro pro Semester, deren Abschaffung gerade vom Landtag betrieben wird, sollen mit der Landesverfassung vereinbar sein. Das entschied heute der hessische Staatsgerichtshof. Es war eine knappe Entscheidung: Sechs Richter sprachen sich für, fünf Richter gegen die Studiengebühren aus. "Das bedeutet, dass sechs der elf Richter eine Leseschwäche haben oder andersweitig gegen unsere Verfassung sind", kritisiert Thomas Knecht von der DKP Hochtaunus. Artikel 59 de hessischen Landesverfassung legt eindeutig fest: "In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten..."
Gegen das von der CDU-Landesregierung eingeführte Studiengebührengesetz hatte es eine vom Deutschen Gewerkschaftsbund unterstützte Massenklage von mehr als 71.000 hessischen Bürgern gegeben. Die Studiengebührengegner beriefen sich bei ihrer Klage auf das Gebührenverbot der Landesverfassung. Die Abschaffung der Studiengebühren auf politischem Wege war in der vergangenen Woche vorerst gescheitert, weil ein mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken im Landtag verabschiedetes Gesetz einen Formfehler aufweist, den die noch immer geschäftsführend im Amt verbliebene Landesregierung von Ministerpräsident Roland Koch genüßlich ausnutzte. Das Gesetz soll nun am 17. Juni in einer Sondersitzung des Parlaments endgültig beschlossen werden. Neuere Artikel:
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