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Direktkandidat der Linken klagt erfolgreich gegen Kündigung durch seinen Arbeitgeber | Drucken |  E-Mail
Niedersachsen
Montag, den 28. Januar 2008 um 11:36 Uhr
Wilfrid Ganguin, Direktkandidat der Linken im Wahlkreis Rotenburg, hatte in einem Interview, das er im Rahmen seiner Landtagskandidatur gegeben hatte allgemein schlechte Arbeitsbedingungen in vielen Betrieben angeprangert, ohne dabei explizit seinen Arbeitgeber zu nennen. Dies nahm sein Arbeitgeber zum Anlass, ihn fristlos zu entlassen. Hiergegen ist Ganguin gerichtlich vorgegangen und konnte einen Teilvergleich erzielen. Das Arbeitsgericht Verden sprach sich für eine Wiedereinstellung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen aus. Zuvor hatte sein Arbeitgeber ihm angeboten, die fristlose Entlassung in eine betriebsbedingte Kündigung und eine Abfindung von 600 € umzuwandeln. Hierauf wollte sich der Kläger nicht einlassen.

Kreszentia Flauger, Spitzenkandidatin der Linken, die bei der Verhandlung anwesend war, sieht in dem Urteil einen „Sieg für die Demokratie“. „Das Gericht hat festgestellt, dass eine politische Kandidatur und damit öffentliche Äußerungen nicht zu Nachteilen führen dürfen“, so Flauger weiter. „Ich werde gleich sofort zu meinem Arbeitgeber gehen und meine Arbeitskraft wieder anbieten“, so Ganguin im Anschluss der Gerichtsverhandlung.

Ganguins Anwalt Dr. Rolf Geffken ist optimistisch, dass sogar ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von drei Monatsgehältern begründet ist. „Der Arbeitgeber steht hier in der Defensive, denn schließlich hat das Gericht dem Arbeitgeber auferlegt, die tatsächlichen Arbeitsbedingungen offen zu legen“. Ganguin hatte vor Gericht angegeben, seine tatsächliche Arbeitszeit von 80 Stunden monatlich würden lediglich mit 390 € vergütet. Die eingereichte Klage auf Schadensersatz wird am 3. September verhandelt.

Quelle: Die Linke Niedersachsen / RedGlobe
 
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