| Verfassungsgericht kippt NRW-Spitzelgesetz | | Drucken | |
| NRW |
| Mittwoch, den 27. Februar 2008 um 12:04 Uhr |
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute das nordrhein-westfälische Gesetz über Online-Durchsuchungen für verfassungswidrig erklärt, die Online-Durchsuchung von Computern aber unter strengen Auflagen erlaubt. Dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Das NRW-Gesetz verletze hingegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sei damit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Anlass der Entscheidung war die Klage gegen eine Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen, die dem Verfassungsschutz des Landes bereits das Einschleusen von Spionageprogrammen auf Computer sowie die Überwachung der Internet-Kommunikation erlaubt. Geklagt hatte u.a. der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der in Online-Durchsuchungen einen "schweren Grundrechtseingriff neuer Qualität" sieht. Der heutige Bundesinnenminister Schäuble (CDU) strebt die Erlaubnis für die Online-Bespitzelung ebenso an, wie dies zuvor sein Amtsvorgänger Schily (SPD) getan hatte. Trotzdem ist die Frage des gläsernen Users Anlass für einen der Schaukämpfe der Großen Koalition. Neuere Artikel:
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