| VVN-BdA begrüßt Karlsruher Urteil | | Drucken | |
| NRW |
| Mittwoch, den 27. Februar 2008 um 21:49 Uhr |
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Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) begrüßt in einer Pressemitteilung das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach das nordrhein-westfälisch Gesetz zu Onlinedurchsuchungen verfassungswidrig ist. Damit werde den Protesten der demokratischen und antifaschistischen Kräfte entsprochen, die im Dezember 2006, nach der klammheimlichen Einführung des Gesetzes durch die CDU und FDP, einsetzten, heißt es in der Erklärung.
Zu den demokratischen Organisationen, die sich zur Wehr setzten, gehörte auch die VVN-BdA, die bereits Erfahrungen mit der illegalen Ausspionierung ihrer Computer machen mußte. "Wenn jetzt das Landesverfassungsschutzgesetz mit seiner Onlinedurchsuchungsregelung für nichtig erklärt wurde, so fordern wir den Landtag auf, das Landesverfassungsschutzgesetz auch dahingehend zu ändern, dass das V-Leutesystem, das nur die Neonazis schützt, abgeschafft wird. Auf Bundesebene kommt es nun darauf an, auch keine Onlinedurchsuchungsregelung zuzulassen, wie sie der Notstandspolitiker Wolfgang Schäuble fordert", fordern die Antifaschisten. Neuere Artikel:
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