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NRW
Montag, den 04. Mai 2009 um 08:52 Uhr
Zu dem ursprünglich unter dieser Adresse erreichbaren Artikel unter der Überschrift »Sozialdemokraten griffen Kapitalismusgegner an« haben wir eine Gegendarstellung der Jusos Wuppertal erhalten, die wir nachstehend dokumentieren:

Im Beitrag "Sozialdemokraten griffen Kapitalismusgegner an" vom 04.05.2009, zu erreichen unter der Verknüpfung http://www.redglobe.de/index.php?option=com_content&task=view&id=3077&Itemid=31 , wird fälschlich behauptet "[.].Diese Kritik, geäußert von Gewerkschaftsmitgliedern, jungen Sozialisten und Sozialistinnen, Autonomen, DKP- und Attac-Mitgliedern, führte zu Übergriffen durch Jusos und SPD-Mitgliedern auf die von der bürgerlichen Presse später als »die üblichen ultralinken Krakeeler« diffamierten Demonstranten. Auf die Kritiker wurde mit Fäusten eingeprügelt, mit Fahnenstangen geschlagen, gewürgt und zu Boden getreten. Die Jusos Wuppertal, die sich in ihrem Internet-Blog als »wahre Linke« betiteln, freuten sich darüber, dass die Kritiker des Sozialabbaus »entfernt« wurden. Ganz in der Tradition eines Friedrich Ebert und Karl Friedrich Zörgiebel rief die Wuppertaler SPD die Polizei, um der SPD-Wahlkampfrede auf Gewerkschaftskosten in Ruhe zu lauschen und anschliessend ein Bier auf die Krise zu trinken."

Die Jusos Wuppertal verwehren sich entschieden gegen den Vorwurf der Gewalttätigkeit. Zu keinem Zeitpunkt haben Mitglieder der Jusos Wuppertal andere Teilenehmerinnen und Teilnehmer an der Kundgebung angegriffen. Die in diesen Passagen beschriebenen Vorgänge entsprechen in keinem Punkt der Wahrheit. Wir fordern Sie hiermit auf, binnen Frist von 7 Tagen ab Zugang dieser Nachricht, den entsprechenden Artikel zu löschen oder im Artikel eine Richtigstellung in unserem Sinne zu veröffentlichen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, werden wir gegen die Verfasser und die Betreiber der Website Strafanzeige wegen Verleumdung und Vortäuschen einer Straftat erstatten. Des Weiteren werden wir gemäß den gesetzlichen Regelungen Pflichtverstöße in Bezug auf Veröffentlichungspflichten auf Ihren Internetseiten zur Abmahnung bringen.




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