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Mehr Demokratie wagen: Verfassungsgericht kippt 5%-Hürde | Drucken |  E-Mail
Schleswig-Holstein
Mittwoch, den 13. Februar 2008 um 14:25 Uhr
Die Fünf-Prozent-Hürde verstößt zumindest bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein gegen die Landesverfassung. In einem heute ergangenen Urteil gab das Bundesverfassungsgericht damit einer Klage der Grünen statt, der auch die Partei Die Linke beigetreten war. "Hinreichende Gründe, die die Beibehaltung der Fünf-Prozent-Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen in Schleswig-Holstein nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen erforderlich machen, sind nicht ersichtlich", heißt es in einer Pressemitteilung des obersten deutschen Gerichts.

Das schleswig-holsteinische Kommunalwahlgesetz sah seit 1959 eine Fünf-Prozent-Sperrklausel vor. Danach werden bei der Verteilung der Sitze nur diejenigen Parteien oder Wählergruppen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben. Im Mai 2006 versuchte die Landtagsfraktion der Grünen mit einem Gesetzentwurf, die Fünf-Prozent-Hürde zu kippen. Zur Begründung wurde angeführt, dass in mehreren (landes-)verfassungsgerichtlichen Entscheidungen festgestellt worden sei, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel eine Einschränkung der Chancengleichheit der Parteien sowie der Wahlgleichheit bedeute. Eine derartige Einschränkung sei nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe, etwa zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der demokratisch legitimierten kommunalen Vertretungskörperschaften gerechtfertigt.

In den meisten Bundesländern ist die Fünf-Prozent-Hürde in den vergangenen Jahren auf kommunaler Ebene bereits abgeschafft worden. Die Abschaffung der Sperrklausel habe in den meisten Flächenländern zu keinen schwerwiegenden Folgen für die Handlungsfähigkeit der Kommunen geführt, urteilten damals die Grünen. Durch die Einführung der Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in Schleswig-Holstein sei die Handlungsfähigkeit der Kommunen auch dann sichergestellt, wenn es keine klaren Mehrheiten in den Gemeinde- oder Stadtvertretungen und Kreistagen gebe.

Nach Ablehnung des Antrags durch die anderen im Landtag vertretenen Parteien machten die Grünen auf dem Wege der Organklage geltend, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag durch die Ablehnung des Gesetzesentwurfs das Recht der Partei auf Gleichheit der Wahl und auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt habe, indem er die Sperrklausel nicht aufgehoben oder abgemildert, sondern ohne hinreichende Begründung beibehalten habe. Mit der Fünf-Prozent-Sperrklausel sei eine Ungleichbehandlung derjenigen Wählerstimmen verbunden, die für eine Partei abgegeben werden, die die Fünf-Prozent-Sperrklausel nicht überwinden könne. Diese Stimmen blieben bei der Sitzverteilung nach dem Verhältnisausgleich unberücksichtigt, so dass im Ergebnis die Wähler dieser Parteien nicht den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis hätten wie die Wähler größerer Parteien. Der Landtag sei verpflichtet gewesen, die Erfahrungen, die in anderen Ländern mit ähnlicher Kommunalverfassung, aber ohne Sperrklausel gemacht worden seien, zu erheben und auszuwerten. Der Gesetzgeber müsse eine nachvollziehbare Prognose über die Möglichkeit der Störung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen unter Bewertung aller in Betracht kommender Umstände treffen. Er dürfe sich nicht damit begnügen, die für Bundes- und Landtagswahlen entwickelten Grundsätze ohne weiteres auf die Kommunalwahlen zu übertragen.

Der schleswig-holsteinische Landesverband der Partei Die Linke zeigte sich "sehr erfreut" über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Nach Ansicht von Antje Jansen, Landessprecherin der Partei, „muss die undemokratische Hürde bereits zu den Kommunalwahlen am 25.Mai fallen“. Der Landtag sei nun gefordert, das Wahlgesetz umgehend entsprechend zu ändern, zumal Landtagspäsident Kayenburg dies bereits im vergangenen Jahr für den Fall eines solchen Urteils angekündigt habe. Vom Wegfall der Wahlhürde verspricht sich Die Linke „eine lebendigere, demokratische Kultur in den Räten und Kreistagen. Die großen Parteien werden so immer weniger über die Köpfe der Menschen hinweg regieren können“, so Jansen.

Obwohl die Einschränkung der Chancengleichheit der Parteien durch die Fünf-Prozent-Hürde auch bei Landtags- und Bundestagswahlen gegeben ist, soll sie dort offenbar nicht angetastet werden. So waren bei der Landtagswahl in Hessen 4,5 Prozent der Stimmen, bei der Landtagswahl in Niedersachsen 4,1 Prozent unter den Tisch gefallen. Bei der Bundestagswahl 2005 blieben sogar 6,2 Prozent der Wählerinnen und Wähler ohne Vertretung.

Quellen: Bundesverfassungsgericht, Die Linke Schleswig-Holstein / RedGlobe

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