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Ein Urteil im Namen der Gentechnik |
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Repression
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Donnerstag, den 01. Juli 2010 um 07:37 Uhr |
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Weil sie keine andere Möglichkeiten sahen, die unmittelbar bevorstehenden Gefahren der Gentechnik abzuwenden, griffen rund 60 GentechnikgegnerInnen zur Tat. Am 29. Juni 2008 befreiten sie in der Nähe von Kitzingen durch Ausreißen der Pflanzen ein mit Genmais MON 810 bestelltes Feld. Es folgten Anzeigen wegen Sachbeschädigung. Zwei Jahre später wurde am gestrigen 30. Juni das erste Urteil gegen Feldbefreierin Cécile Lecomte vor dem Würzburger Landgericht gesprochen. 40 Tagessätze à 15. Euro, ein hartes Urteil für die nicht vorbestrafte Angeklagte, die darin ein Versuch der Abschreckung sieht.
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Verbale Nötigung doch nicht vor Gericht? |
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Repression
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Freitag, den 11. Juni 2010 um 13:53 Uhr |
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Am 18. Januar 2010 stand Kletteraktivistin Cécile Lecomte, die im April durch Abseilen von einer Autobahnbrücke über die Bahnlinie gegen einen Atommülltransport protestierte, in Münster vor Gericht. Zu einer Verurteilung wegen »verbaler Nötigung«, wie die Anklage lautet, kam es damals nicht. Nach knapp zwei Stunden und einem Streit über sprafprozessualen Grundsätzen zwischen der Angeklagten und der Richterin wurde die Verhandlung ausgesetzt und ein neuer Verhandlungstermin für Juni 2010 angesetzt. Kurz darauf wurde dieser Termin auf den 12. Juli 2010 verschoben. Anfang dieser Woche kam nun überraschend eine Abladung. Der Termin am 12. Juli wurde ersatzlos ohne Angabe von Gründen gestrichen. Über Gründe kann folglich nur spekuliert werden. Atomkraftgegner aus dem Münsterland sehen darin einen Zusammenhang mit den anstehenden Castortransporten nach Ahaus. Ob Terminkollisionen vermieden werden sollen?
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