| Illegale Razzia der Wuppertaler Polizei | | Drucken | |
| Repression |
| Donnerstag, den 12. Juni 2008 um 16:31 Uhr |
Die Rote Hilfe weist auf einen besonders unangenehmen Anqautschversuch von Staatsschutz und Polizei in Wuppertal hin. Am 4. Juni klingelt es gegen 7 Uhr an der Türe von P.. Dieser schläft noch und hat keine Lust die Türe zu öffnen. Plötzlich stehen drei Polizisten vor seinem Bett. Die Türe war nicht verschlossen. Die Polizisten fordern P. auf unverzüglich mitzukommen. Er darf sich nicht richtig anziehen und wird in Shorts und Socken mitgenommen. Die Beamten sagen, P. habe gegen Bewährungsauflagen verstoßen, indem er zweimal nicht zum Termin bei seiner Bewährungshelferin erschienen sei und werde ihr nun vorgeführt.
Zunächst wird P. zu seiner Bewährungshelferin gebracht. Sie teilt ihm aber nur mit, dass er ab jetzt zu den Terminen erscheinen solle. Anschließend wird P. ins Polizeipräsidium Wuppertal gefahren, wo ein Herr vom Staatsschutz auf ihn wartet. Er fragt P., ob er öfters ins Autonome Zentrum gehe und ob er sich am "Antifaschistischen Widerstand" beteilige. Hierzu äußert sich P. nicht. Der Herr vom Staatsschutz bietet P. finanzielle Unterstützung im Falle einer Zusammenarbeit an. Zudem bietet er an, P. schnell und unkompliziert eine Wohnung zu vermitteln, wenn er mal wieder zuhause raus fliegt. P. bleibt jedoch dabei, keine Aussagen zu machen. Anschließend wird P. wieder nach Hause gefahren. Die Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Wuppertal protestiert gegen solche Anwerbeversuche durch den Staatsschutz, durch die die linke Szene ausgeforscht werden soll. In diesem Fall ist zudem für das Betreten der Wohnung, das Mitnehmen von P. und dafür, dass P. sich nicht richtig anziehen durfte keine Rechtsgrundlage ersichtlich. Es werden rechtliche Schritte zu prüfen sein, z.B. in Form einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und/oder Freiheitsberaubung. Quelle: Rote Hilfe OG Wuppertal / RedGlobe |

Die Rote Hilfe weist auf einen besonders unangenehmen Anqautschversuch von Staatsschutz und Polizei in Wuppertal hin. Am 4. Juni klingelt es gegen 7 Uhr an der Türe von P.. Dieser schläft noch und hat keine Lust die Türe zu öffnen. Plötzlich stehen drei Polizisten vor seinem Bett. Die Türe war nicht verschlossen. Die Polizisten fordern P. auf unverzüglich mitzukommen. Er darf sich nicht richtig anziehen und wird in Shorts und Socken mitgenommen. Die Beamten sagen, P. habe gegen Bewährungsauflagen verstoßen, indem er zweimal nicht zum Termin bei seiner Bewährungshelferin erschienen sei und werde ihr nun vorgeführt.

