| Pressefreiheit in Deutschland: jW-Autorin verurteilt | | Drucken | |
| Repression |
| Mittwoch, den 10. Dezember 2008 um 09:49 Uhr |
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Am Dienstagnachmittag ging vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf das Verfahren gegen die in Griechenland lebende und u.a. für die Tageszeitung »junge Welt« schreibende Journalistin Heike Schrader nach nur zwei Verhandlungstagen zu Ende. Schrader wurde vorgeworfen, Mitglied der linken türkischen Organisation DHKP/-C gewesen zu sein, die seit August 1998 in Deutschland verboten ist. Die Vorwürfe gegen Schrader bezogen sich auf die Zeit vor dem Verbot.
Das Urteil, eine Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, die auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, vermittelt den Eindruck, dass die Angeklagte noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen ist. Tatsächlich nahmen Verteidigung und Staatsanwalt das Urteil sofort an und verzichteten auf weitere Rechtsmittel. Schrader war es wichtig, dass der vor einem Jahr erlassene Haftbefehl, der bisher nur ausgesetzt war, nun aufgehoben ist. Schließlich hat sie immer legal gelebt und gearbeitet, seit fast zehn Jahren in Athen. Schrader hat auch immer wieder Deutschland besucht. Deshalb war sie auch überrascht, als sie zu Beginn einer Lesereise des von ihr übersetzten Buches eines griechischen Gefangenen im Dezember 2007 in Deutschland am Flughafen festgenommen wurde und zur Bundesanwaltschaft nach Karlsruhe gebracht wurde. Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, doch Schrader durfte mehrere Monate Deutschland nicht verlassen. Der Richter musste einräumen, dass es für eine Mitgliedschaft in der DHKP/-C bei Schrader keine hinreichenden Beweise gibt. Deshalb wurde die Journalistin „nur“ wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Die soll sie dadurch begangen haben, dass sie Artikel über die Zustände in der Türkei veröffentlichte, Texte vom Türkischen ins Deutsche übersetzte und auf ihren Namen einen linken türkischen Verlag anmeldete. Für sich genommen also alles legale Tätigkeiten. In seinem Plädoyer bekräftige der Staatsanwalt, dessen Strafforderung um zwei Monate über das Urteil hinausging, dass Schrader keine kriminellen Aktivitäten in und für die Organisation nachgewiesen werden konnten und mussten. Es reiche, dass auch legale Aktivitäten eine terroristische Organisation stärken, um bestraft zu werden. Insofern lag dieses Urteil ganz in der Logik der 129-Verfahren. Der Richter hat auch deutlich gemacht, dass das Urteil härter ausgefallen wäre, wenn die Verteidigung nicht kooperativ gewesen wäre und sich zur Sache eingelassen hat und auf eine lange Beweisaufnahme verzichtete. Quelle: Indymedia / RedGlobe Neuere Artikel:
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