| Nach eingestelltem Verfahren verhaftet - Kletterkunst im Knast | | Drucken | |
| Repression |
| Donnerstag, den 11. Dezember 2008 um 09:01 Uhr |
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Nach fast zweistündiger Verhandlung stellte der Richter am Amtsgericht Lüneburg am Dienstag das Verfahren gegen die Lüneburger Kletteraktivistin Cécile Lecomte ein, das die Stadt Lüneburg angestrengt hatte, um die junge Französin wegen mehrerer Aktionen zur Kasse zu bitten. Lecomte war u.a. im Juli 2007 auf einen Baum geklettert, der an der Wegstrecke eines Nazi-Aufmarsches lag. Die Nazis waren daraufhin umgeleitet worden (RedGlobe berichtete). Der Erfolg Lecomtes vor Gericht war wichtig, denn die Lüneburger Polizei und Behörden haben sie schon länger im Visier. Das zeigte sich auch unmittelbar nach dem Urteil, denn die junge Frau wurde noch im Gerichtssaal verhaftet.
Die Behörden wedelten mit einem Haftbefehl und brachten Lecomte zur Erzwingungshaft in die JVA Lüneburg. Grund dafür war diesmal keine Bußgelder - die sie aus politischen Gründen schon wiederholt nicht zahlte - sondern nicht bezahlte Verfahrenskosten. »Ich lebe von wenig Geld und fühle mich wohl dabei: lieber wiederverwenden , statt neu kaufen, lieber die Ressourcen schonen, statt die Wirtschaft anzukurbeln. Dies führt auch dazu, dass bei mir nichts zum Pfänden gefunden wurde. Ich will ja gar keine wertvolle Gegenstände besitzen!« erläutert Cécile Lecomte. Die Gerichtsvollzieher wollten mit der Erzwingungshaft die Abgabe der Eidestattlichen Versicherung erzwingen, obwohl sie schon Monate zuvor klar gesagt hatte, dass sie dazu bereit sei. Sie verlange aber eine Übersetzung ins Französische, bevor sie diese unterschreibt. »Ich kann schon gut Deutsch, aber das ist nicht meine Muttersprache. Und das Verzeichnis kommt mir schon ziemlich kompliziert vor, mit vielen Fachbegriffen. Ich bin mir nicht sicher, alles richtig verstanden zu haben«, kommentierte die junge Französin. Die Gerichtsvollzieher gingen auf diese Bitte nicht ein und verweigerten ihr auch, die französische Botschaft zu benachrichtigen. Nach vier Stunden im Gefängnis füllte Lecomte dann das Vermögensverzeichnis doch aus und unterschrieb, woraufhin sie sofort entlassen wurde. »Ich habe das Geschehen als eine richtige Nötigung empfunden. Entweder Unterschrift oder Knast, egal ob ich richtig verstehe, was ich unterschreibe. Der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung wegen der Sprache ist meines Erachtens nach verletzt worden.« Ihren Unmut über die Verhaftung hatte die Kletteraktivistin zuvor bereits mitten in der JVA durch ihren Lieblingssport zum Ausdruck gebracht. Die auch als »unbeugsames Eichhörnchen« bekannte Frau war am Gerüst einer Wendeltreppe der JVA bis zum Dachfenster vier Stockwerke höher geklettert und machte es sich in luftiger Höhe eine Weile bequem. Erst nachdem die Anstaltsbeamten Alarm ausgelöst hatten, konnte die Verstärkung die junge Frau wieder »herunterpflücken«. Neuere Artikel:
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