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Kriminalisierung von Bildungsstreik-Protesten |
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Repression
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Donnerstag, den 15. April 2010 um 04:17 Uhr |
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Vor dem Amtsgericht Düsseldorf wird am 19. April ab 11:45 Uhr ein weiterer Prozess gegen einen Schüler stattfinden, der sich im vergangenen Sommer aktiv am Bildungsstreik der SchülerInnen und Studierenden beteiligt hat. »Wir werden zahlreich am Prozess erscheinen und wollen uns somit mit den Betroffenen solidarisieren«, so Sascha Warnecke vom Bildungsstreikbündnis Düsseldorf. »Die Verfahren müssen sofort eingestellt werden!«
In der Düsseldorfer Innenstadt hatte am 20. Juni 2009 im Rahmen des bundesweiten Bildungsstreikes eine Demonstration mit anschließender Kundgebung stattgefunden. Rund 7000 Schülerinnen und Schüler sowie Studierende demonstrierten gemeinsam mit weiteren Unterstützern friedlich für eine faire und bessere Bildungssituation. 137 Demonstranten blieben damals nach einem Zwischenstopp an der Heinrich-Heine-Allee zurück, um dort weiter zu demonstrieren und Menschen über die aktuelle und wichtige Thematik des Bildungsstreikes zu informieren. Diese Personengruppe wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen und musste sich einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz stellen.
Da die Personengruppe hauptsächlich aus SchülerInnen und StudentInnen bestand, die u.a gegen die massiven Gebühren im Bildungssystem demonstrierten und in der Regel über kein geregeltes oder ein sehr knappes Einkommen verfügen, ist dieses Bußgeld besonders belastend. Viele der Betroffenen legten deshalb Einspruch gegen das Bußgeld ein und müssen sich in Folge dessen beim Amtsgericht für ihren Protest rechtfertigen. Der erste Prozess ging zunächst erfolgreich aus. Das Gericht entschied, den Prozess fallen zu lassen und die Minderjährige somit vom Bußgeld zu befreien. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung jedoch Beschwerde beim Landgericht ein. »Es ist ein Unding, dass sich SchülerInnen und StudentInnen solche Repressionen aussetzten müssen. Da wirft man Jugendlichen jahrelang fehlendes Engagement vor. Engagiert man sich nun für bessere Bildung, wird man vor das Landgericht gezerrt«, so Bendedikt Haumer von der LandesschülerInnenvertretung NRW. Ein weiterer minderjähriger Schüler wurde in einem zweitem Prozess von derselben Richterin zu Sozialstunden verurteilt. »Es ist nicht im Sinne einer demokratischen Gesellschaft, friedlich protestierende SchülerInnen und StudentInnen so zu verurteilen. So werden keine mündigen Bürger erzogen«, kritisiert Helena Wallbaum von der BezirksschülerInnenvertretung Düsseldorf.
Die LandesschülerInnenvertretung NRW, die BezirsschülerInnenvertretung Düsseldorf und das Bildungsstreikbündnis Düsseldorf verurteilen die Ermittlungsverfahren der Polizei gegen streikende Aktivisten, die sich friedlich für ein besseres und faires Bildungssystem einsetzen, sowie das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die die illegale Auflösung der Versammlung durch die Polizei versucht zu rechtfertigen und Jugendliche aufgrund abstruser Vorwürfe vor das Landgericht zerrt.
Der dritte Prozess am 19. April wird im Sitzungssaal 1.113, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf stattfinden.
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