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Kekse aus dem Müll geholt: Verurteilt | Drucken |  E-Mail
Repression
Dienstag, den 11. Januar 2011 um 17:48 Uhr

Kekse sind gefährlichFür den »Diebstahl« weggeworfener Kekse ist ein junger Mann am gestrigen Montag in Lüneburg zu 25 Tagessätzen à 5 Euro verurteilt worden. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Sommer 2010 mit einer weiteren Person - die nicht angeklagt wurde - das Gelände einer Konditorei durch ein offenes Tor betreten zu haben. Dort entwendete er, so das Gericht, abgelaufene Kekse aus einer Mülltonne. Zu einem Prozess kam es, weil die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Starfvervolgung bejahte. Vorbestraft ist der Angeklagte nicht. Begründet wurde das öffentliche Interesse mit dem jahrelangen politischen Engagement von Karsten H. und in diesem Zusammenhang gegen ihn in der Vergangenheit geführten Verfahren, wie beispielsweise ein längst eingestelltes Verfahren wegen einer friedlichen Baumbesetzung gegen ein Verkehsprojekt der Stadt im Jahre 2007.

Zur Urteilsverkündung war der Angeklagte nicht mehr erschienen - aus Protest gegen ein schon im voraus feststehendes politisches Urteil. ProzessbeobachterInnen kritisieren die politisch motivierte Verfolgung der Tat durch die Behörden, die massive Einschränkung der Rechte der Verteidigung sowie eine abwegige Auslegung des Tatbestandes Hausfriedensbruch.

Der Prozess gegen Karsten war nicht der erste Prozess wegen »Containerns« in Deutschland. Auch in Döbeln und Heilbronn gab es in der Vergangenheit »Containerverfahren«. Andernorts wurde den Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit angeboten, was meist die Verfahren beendete. Fraglich ist nämlich worin das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung liegen kann, bei einer Tat, die keinerlei Schaden verursachte. Wenn weniger Müll entsteht, sinken sogar die Müllgebühren! Der Verurteilungswillen der Lüneburger Justiz überraschte deshalb viele ProzessbeobachterInnen, die den Aufwand, der wegen einer Bagatellsache betrieben wurde, als absurd und ausschließlich politisch motiviert bezeichneten.

Das Verfahren wurde von schwerwiegenden Einschränkungen der Verteidigung geprägt: Eine zuvor genehmigte Verteidigerin wurde mit fadenscheiniger Begründung von der weiteren Mitwirkung am Verfahren ausgeschlossen. Das Gericht vertrat die Auffassung, gar keine Verteidigerin sei für den Angeklagten doch besser, als eine Verteidigerin, die an einer chronischen Krankheit leide und deswegen einen Termin vielleicht mal nicht wahrnehmen könne würde. Im weiteren Verlauf wurden den Angeklagten zahlreichen Pausen verweigert, so dass er keine Möglichkeit hatte, sich von anwesenden sachkundigen UnterstützerInnen für seine Verteidigung beraten zu lassen. Befangenheitsanträge gegen die Richterin halfen nicht, die Richterin entschied selbst über ihre eigene Befangenheit...

Das Urteil wurde gegen 18 Uhr in Karstens Abwesenheit gesprochen. ProzessbeobachterInnen halten die von der Richterin vorgenommenen Auslegung des Tatbestandes Hausfriedensbruch für abwegig. Im Kern erläuterte sie, das Betreten eines Geländes durch ein offenes Tor sei grundsätzlich nicht strafbar. Wenn dies aber zu Nachtzeit erfolge, könne dies aber schon als Hausfriedensbruch bewertet werden. Die Höhe der Strafe begründet sie damit, dass der Angeklagte »unbelehrbar« und »uneinsichtig« sei. »Unbelehrbar und kriminell ist nicht Karsten, sondern die Menschen, die zu der Wegwerfgesellschaft beitragen und somit für das Hungern von vielen Menschen am andere Ende der Welt verantwortlich sind«, kommentierte dies die Lüneburger Aktivistin Cécile Lecomte.


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