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Abgeordneter fordert Offenlegung der grenzüberschreitenden Spitzeltätigkeit in linken Bewegungen | Drucken |  E-Mail
Repression
Mittwoch, den 12. Januar 2011 um 16:54 Uhr

Gegen die Spitzel»Der im Oktober enttarnte britische Polizeispitzel Mark Kennedy hat sich auch in Deutschland an der Grenze zur Illegalität bewegt. Wir wissen jetzt von mindestens einem Vorfall, in dem Kennedy seine ,Hilfe' gegen Nazi-Strukturen anbot«, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko. Kennedy hatte einem in Deutschland lebenden Aktivisten angeboten, wenn es »Nazi-Probleme« gebe, diese »mit Freunden« zu lösen. Er solle hierfür lediglich Hinweise geben. »Kennedy wollte also AntifaschistInnen infiltrieren und als Agent Provocateur gemeinsame Aktionen anregen. Ich gehe davon aus, dass es nicht das Scotland Yard war, das sich für die ,Hot Spots' deutscher AntifaschistInnen interessierte. Ich sehe darin im Gegenteil den Beleg, dass deutsche Polizeien in die britische Spitzeltätigkeit involviert waren. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage abgelehnt, hierzu Auskunft zu geben. Angesichts der immer zahlreicher werdenden Hinweise auf illegale Praktiken fordere ich, den Einsatz von Kennedy in Deutschland aufzuklären«, kritisiert Hunko.

In Großbritannien ist diese Woche ein Verfahren gegen KlimaaktivstInnen umgehend eingestellt worden, nachdem bekannt wurde, dass Kennedy die Beschuldigten zu Aktionen angestiftet hatte. Jetzt wird gefordert, auch alle anderen Urteile zu überprüfen, die auf Grundlage seiner Aussagen zustande kamen. Die Enthüllungen waren gestern Thema im britischen und dem irischen Parlament: Abgeordnete fordern die Aufklärung des fragwürdigen Einsatzes von Kennedy. »Die Bundesregierung muss lückenlos offenlegen, in welchen Zusammenhängen Kennedy in Deutschland eingesetzt war, welche Aktionen er initiierte und welche Informationen er über AktivistInnen lieferte. Nur so können fragwürdige Strafverfolgungsmaßnahmen im Nachhinein überprüft werden«, fordert Hunko. »Ich gehe allerdings davon aus, dass der Einsatz ohnehin rechtlich bedenklich, wenn nicht sogar illegal war. Kein Polizist darf über mehrere Jahre AktivistInnen ausforschen, ohne dass es ein konkretes Ermittlungsziel gibt«.


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