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Etappensieg für Atomkraftgegnerin vor Gericht |
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Repression
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Mittwoch, den 02. Februar 2011 um 15:18 Uhr |
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Am gestrigen Dienstag wurde vor dem Amtsgericht Dannenberg der Prozess gegen die Lüneburger Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte fortgesetzt. Bei einer Versammlung von AtomkraftgegnerInnen am Atommüllzwischenlager Gorleben soll sie im Sommer 2008 durch einen Zaun geschlüpft sein. Anschließend soll sie sich gegen die Durchsetzung eines Platzverweises gewehrt haben. In diesem Prozess wurden bereits von Anfang an komplexe juristische Fragen, die die Rechte der Verteidigung betrafen, aufgeworfen. Ein Teil dieser Fragen, die sich auf juristischem Neuland bewegen und von grundsätzlicher Bedeutung im Strafverfahren sind, ist nun Gegenstand einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.
In die Beweisaufnahme selbst wurde erst im Januar eingestiegen. Bereits zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich ab, dass das Vorbringen der sich selbst verteidigenden Angeklagten von grundsätzlicher Bedeutung für das Verfahren sein würde. Ihre rechtliche Argumentation hatte sie gleich offen gelegt und in Beweisanträge die Rechtsmäßigkeit des damaligen Polizeieinsatzes gegen sie in Frage gestellt. Die Zeugenvernehmungen am 17. Januar bestätigten schon diese Annahme. An der Durchsetzung eines Platzverweises gegen die Demonstrantin fehlte augenscheinlich jegliche Grundlage. Gegen VersammlungsteilnehmerInnen darf nämlich keinen Platzverweis ausgesprochen werden, das Versammlungsrecht hat Vorrang über das Polizeirecht. Widerstand ist aber nun dann strafbar, wenn die Amtshandlung der Polizeibeamten rechtmäßig war.
Auch für Staatsanwalt Vogel war dieser Zweifel nach der heutigen Vernehmung der damaligen Polizeizugführerin und eines weiteren Beamten nicht mehr aus dem Weg zu räumen. Er beantragte daraufhin die Einstellung des Anklagepunktes »Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten«. Cécile stimmte der Einstellung zu. Es wird nun ausschließlich wegen »Hausfriedensbruch« weiter verhandelt.
»Bereits in den schriftlichen Stellungnahmen der Polizeizeugen war im Ermittlungsverfahren die Rede eines Platzverweises. Mich wundert es, dass mir zunächst ein Strafbefehl zugeschickt wurde - wogegen ich Einspruch einlegte, obwohl die Rechtslage doch recht kompliziert war«, erläutert Cécile. Sie kritisiert weiter, es sei nicht verständlich, dass Gericht und Staatsanwaltschaft die Frage der Rechtsmäßigkeit des polizeilichen Handels nicht von Amts wegen, sondern erst auf ihren Antrag hin, geprüft hätten. »Eigentlich hätte es nie zu einer Anklage wegen Widerstand kommen sollen. Ein Freispruch wäre nun angebrachter gewesen als eine Einstellung. Dieser habe ich aber trotzdem zugestimmt, weil das Verfahren dadurch deutlich verkürzt wird. Der Aufwand, der hier für die Kriminalisierung in einem Bagatellfall betrieben wird macht mich ja schon ziemlich fassungslos, ich habe schließlich schon acht Verhandlungstage hinter mir. Also ist die Einstellung für mich immerhin ein Etappensieg - was aber zeigt, dass nur verteidigte Angeklagten oder eben AktivistInnen wie ich, die sich hartnäckig wehren und juristisch fachkundig sind - ich habe mir alles selbst beigebracht -, überhaupt eine Chance haben. Das nenne ich nicht Gerechtigkeit«.
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