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Urteilsspruch im Prozess gegen Atomkraftgegnerin in Dannenberg | Drucken |  E-Mail
Repression
Dienstag, den 22. März 2011 um 16:04 Uhr

In dem seit August 2010 andauernden endlosen Prozess gegen die Umweltaktivistin Cécile Lecomte ist am 21.3., den zwölften Verhandlungstag (im zweiten Prozessanlauf) das Urteil vor dem Dannenberger Amtsgericht gefallen. Hintergrund war eine Versammlung am Atommüllzwischenlager Gorleben im Sommer 2008. Weil sie für wenigen Minuten im Laufe einer Demonstration durch den Zaun des Atommüllzwischenlagers Gorleben durchgeschlüpft war, wurde die Aktivistin zu 20 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Den Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte hatte die Staatsanwaltschaft hingegen am 9. Verhandlungstag zurückgezogren, als die Angeklagte durch Beweisanträge Zweifel an der Rechtmäßigkeit des damaligen Polizeieinsatzes wecken konnte. Die politische Bedeutung des Prozess konnte der Richter nicht ignorieren: »Bei den Gorleben-Angelegenheiten ist das immer ein Grenzpfad« merkte er in seiner mündlichen Urteilsbegründung an.

Zur Urteilsverkündung hatte die sich selbst verteidigende Angeklagte den Gerichtssaal aus Protest gegen die im voraus feststehende Verurteilung verlassen. In ihrem anderhthalbstündigen Plädoyer wies sie zuvor auf den aktuellen politischen Kontext hin: »Die Meldungen über eine atomare Katastrophe in Japan reißen nicht ab und geben AtomkraftgegnerInnen, die seit Jahrzehnten vor der täglichen Gefahr eines GAU warnen, recht. Seitens der Regierenden wird zögerlich reagiert und über Abschaltungen von einigen wenigen Atomanlagen diskutiert, als ob die Gefahr erst durch die aktuelle Katastrophe bekannt geworden wäre. Auch wenn viele AtomkraftgegnerInnen sich über die neu entfachte Debatte um Atomkraft freuen dürfen, ist Euphorie längst nicht angesagt. Denn ausgerechnet die Menschen, die sich für eine atomkraftfreie Welt einsetzen, werden vom Atomstaat seit Jahren als Gefahr angesehen und bekämpft. Nicht der kreativer Protest gegen eine menschenverachtende Technologie ist gefährlich, sondern die Atomkraft! Es ist absurd, wieviel Aufwand seitens der Justiz für diesen Richterspruch betrieben wurde«,  führte Cécile aus. Sie plädierte auf Freispruch und erklärte ihre Handlung nicht nach Gesetzen, sondern nach Sinn und Gewissen richten zu wollen. »Es ist nicht zu tadeln, wenn der Mensch sich gegen Machtmissbrauch zu schützen und zu wehren versucht. Außerparlamentarischer Widerstand ist die Anklage gegen den Staat und eine Pflicht der politisch bewussten Bevölkerung. Die Bestrafung des Widerstandes erfüllt schon gar nicht den Schutzzweck des Paragrafes Hausfriedensbruches«, erklärte Cécile zum Schluss ihres Plädoyers.


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