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Feldbefreiung ist keine Sachbeschädigung | Drucken |  E-Mail
Umwelt (GreenGlobe)
Freitag, den 14. Mai 2010 um 11:43 Uhr

Mit einem guten Dutzend UnterstützerInnen und liebevoll gestalteten Transparenten startete gestern der zweite Tag im Berufungsprozess gegen eine Feldbefreierin der Initiative Gendreck-weg. Auch diesmal konnte  der Anklagepunkt der Sachbeschädigung nicht geklärt werden. Cecile Lecomte, genannt "Eichhörnchen", reichte 20 Beweisanträge ein, die die Aktionsform der Feldbefreiung gegen Gentechnik auf dem Acker rechtfertigen sollen. Am 26. Mai wird Richter Dr. Heß möglicherweise darüber entscheiden.

Gestern stand die Schadensermittlung im Mittelpunkt. Ein eigens bestellter Gutachter legte dem Gericht seine Erkenntnisse dar. Interessanterweise war dabei zu bemerken, dass er den geschädigten Landwirt gut kannte. Den Rest der Verhandlung verbrachten sie nebeneinander auf der Zuschauerbank. Auch wenn der Aktivistin alleine kein genauer Schaden zugerechnet werden kann, kündigte der Landwirt Müller an, er stehe mit einem Anwalt in Verbindung, um eine Schadensersatzklage zu erwägen.

Der Vorwurf des Hausfriedensbruchs wurde inzwischen vom Staatsanwalt zurückgezogen. Richter Dr. Heß ließ durchblicken, dass dieser Anklagepunkt bei der gegebenen Sachlage keine Aussicht auf eine Verurteilung böte.

In ihren Beweisanträgen machte Lecomte deutlich, dass sie sich mit dem Thema Gentechnik in der Landwirtschaft ausgiebig beschäftigt hatte. Sie legte dar, dass sie seit Jahren den gesellschaftlichen Diskurs darum verfolge, und ihr aufging, dass legale Mittel bisher keinen Erfolg zeigten, um gegen Gentechnik vorzugehen. Sie brachte Nachweise ein, dass Behörden schlampig oder rechtswidrig arbeiteten und die entscheidenden Stellen bewusst mit Gentechnik-BefürworterInnen besetzt würden. Auf Nachfragen an den Gentechnik-Landwirt Müller wurde deutlich, dass der sich mit den Gefahren der Gentechnik nicht befasst hatte bzw. sich nicht dafür interessierte.

Nächster Verhandlungstermin:
26.5.2010, 11 Uhr, Landgericht Würzburg