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»Eichhörnchen« zeigt Castor-Einsatzleiter an | Drucken |  E-Mail
Umwelt (GreenGlobe)
Sonntag, den 18. Juli 2010 um 18:53 Uhr

In einem Beitrag des NDR-Fernsehens vom 20. Mai 2010 (»Niedersachsen Magazin«, 19.30 Uhr) porträtierte die Redaktion die gebürtige Französin und Kletteraktivistin Cécile Lecomte, auch »Eichhörnchen« genannt, die sich in der Vergangenheit wiederholt auch gegen Castor-Transporte nach Gorleben engagiert hat.

Im Vorfeld Castortransportes im Jahre 2008 wurde sie in Gewahrsam genommen und vier Tage lang nach dem SOG in vorbeugender Haft gehalten. Diese Maßnahme ist inzwischen Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde. Zwei Jahre zuvor wurde sie vor dem Castortransport 2006 sogar längerfristig unter Einsatz von besonderen technischen Mitteln durch diverse MEK überwacht. Die Polizei erkannte nachträglich die Rechtswidrigkeit der Maßnahme an, um eine Klage abzuwenden.

In dem genannten Fernsehbericht kam auch der Präsident der Polizeidirektion Lüneburg und Gesamteinsatzleiter bei Castor-Transporten nach Gorleben, Friedrich Niehörster, zu Wort. Ohne dass er jemals der betroffenen Aktivistin begegnet ist, bezeichnete Herr Niehörster das Engagement von Frau Lecomte als »absolut nervig und (…) absolut krank, was sie macht.« Sie sei »ja so verrückt, dass sie gar nicht wieder 'runterkommt, freiwillig, manchmal.« Sei sie frei, klettere sie auf das nächste Ding. Sie sei ein Störfaktor, das müsse man unterbinden. Gefragt, ob die Polizei jemanden, der besonders »nervt, auch schon mal auf dem Kieker hat«, wich der Polizeipräsident aus: »Wenn der Castor kommt, werden wir sehen, wie wir das abarbeiten.« Eine erneute präventive Verhaftung nach dem Niedersächsischen SOG sei »nicht undenkbar.«

Vor diesem Hintergrund erstatte Cécile Lecomte bei der Lüneburger Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Friedrich Niehörster. Vorausgegangen war Anfang Juni eine parlamentarische Anfrage im niedersächsischen Landtag, die Innenminister Uwe Schüneman noch nicht beantwortet hat.

»Nach meiner Einschätzung, erfüllt die Aussage den Tatbestand der Beleidigung und der Verleumdung. Wenn ich, als einfache Bürgerin bei einer Protestaktion einen Polizisten als krank und verrückt bezeichnen würde, würde ich sicherlich wegen Beleidigung verurteilt werden. Ich bin gespannt , ob der hochrangiger Beamter einer/einem Aktivistin/en gleichgestellt wird oder von der Staatsanwaltschaft geschützt wird.«

Der NDR-Fernsehbeitrag als Video: Hier klicken


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