| Plötzlich geht es doch: Pin-AG zahlt Mindestlohn | | Drucken | |
| Wirtschaft & Gewerkschaft |
| Donnerstag, den 24. Januar 2008 um 11:57 Uhr |
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"Wir haben den Geschäftsführern unserer Tochtergesellschaften die Abrechnung des gesetzlichen Mindestlohns an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfohlen“, kündigte gestern Horst Piepenburg, seit vier Wochen Vorstandsvorsitzender der PIN Group AG an. "Mit Hilfe unserer engagierten Mitarbeiter sind die PIN-Zustelldienste auch weiterhin gewährleistet“, so Piepenburg weiter, der zugleich ankündigte, dass noch in dieser Woche 19 Tochtergesellschaften Insolvenzantrag stellen werden. "Insgesamt sind damit rund 7 500 Beschäftigte in Gesellschaften tätig, die sich unter den Schutz des Insolvenzverfahrens gestellt haben", so der PIN-Chef.
Die seit neun Jahren geltende InsolvenzOrdnung (InsO) solle "nun erst recht" als Sanierungsinstrument genutzt werden, um die PIN Group nach dem Rückzug des Springer-Konzerns "auch unter deutlich erschwerten Bedingungen" als gesamte Gruppe zu reorganisieren und im Wettbewerb vor allem durch eine flächendeckende Zustellung überzeugen zu können. Plötzlich heisst es in einer Pressemitteilung des Unternehmens: "Wir wollen kein Lohndumping. Deshalb empfehlen wir den Geschäftsführern unserer Gesellschaften auch, mit Wirkung ab dem 01. Januar 2008 denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bislang im Einzelfall noch einen Stundenlohn von weniger als 7,50 Euro in den alten Bundesländern bzw. weniger als 6,50 Euro in den neuen Bundesländern erhalten, einen Stundenlohn in Höhe des verordneten Mindestlohns zuzusagen.“ Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßte die Ankündigung des Unternehmens. "Jetzt trennt sich die Spreu vom Weizen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andrea Kocsis. Während bei der PIN Group Seriosität Einzug gehalten habe, wirtschafteten andere Unternehmen wie TNT in der Illegalität. "Wer den Mindestlohn nicht zahlt, ist ein Gesetzesbrecher und hat auf dem Markt nichts zu suchen. Die Kunden in Deutschland werden sich den seriösen Unternehmen der Branche zuwenden. Mit Dumpinglöhnen lassen sich keine Geschäfte machen“, betonte Kocsis. Sie erinnerte daran, dass die Beschäftigten in Betrieben der Briefdienstebranche einen Anspruch auf den Mindestlohn zwischen acht und 9,80 Euro haben. Diese Regelung gelte, seit der Mindestlohn zum Jahresanfang 2008 vom Bundesarbeitsminister verordnet wurde und damit Gesetzeskraft habe. Von der mit großem Trara von den Unternehmern selbst gegründeten "Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste" (GNBZ) war kein Mucks zu vernehmen, die letzte Pressemitteilung dieser Tarnorganisation datiert auf den 21. Dezember 2007. Sie hat wohl bereits ihre Schuldigkeit getan. Quellen: Pin Group, ver.di / RedGlobe Neuere Artikel:
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