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FAU Berlin gewinnt Prozess um Gewerkschaftsfreiheit | Drucken |  E-Mail
Wirtschaft & Gewerkschaft
Donnerstag, den 10. Juni 2010 um 12:43 Uhr

FAUVor dem Kammergericht Berlin wurde heute die Einstweilige Verfügung gegen die Freie ArbeiterInnenunion (FAU) Berlin aufgehoben. Die Organisation darf sich deshalb wieder als Gewerkschaft bezeichnen. Sie versteht sich als eine anarchosyndikalistische Basisgewerkschaft, die für eine kämpferische Betriebsarbeit von unten eintritt. Hintergrund des Prozesses ist ein von der FAU geführter Arbeitskampf im Berliner Kino Babylon. Im Dezember 2009 hatte die Geschäftsführung des Kinos der FAU Berlin per Einstweiliger Verfügung verbieten lassen, sich »Gewerkschaft« oder »Basisgewerkschaft« zu nennen.

Der zuständige Richter betonte nun die Bedeutung der Meinungsfreiheit als Grundrecht. Er stellte in Frage, ob das Kino Babylon als Klägerin überhaupt zu nachweisbarem Schaden gekommen sei, als die FAU im Betrieb als Gewerkschaft auftrat. Die Frage der Tariffähigkeit spiele dabei keine Rolle.

»Wir sind glücklich, dass es nicht gelungen ist, die stärkste und aktivste Gewerkschaft aus dem Kino zu verbannen. Das Urteil ermöglicht es kämpferischen Gewerkschaften, aktiv zu sein. Es hat außerdem gezeigt, dass das Mittel der Einstweiligen Verfügung nicht ausreichen darf, um einen Arbeitskampf lahmzulegen«, kommentiert Lars Röhm, Allgemeiner Sekretär der FAU Berlin.


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