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DGB: Von gleicher Bezahlung sind Leiharbeiter noch immer weit entfernt |
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Wirtschaft & Gewerkschaft
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Dienstag, den 15. Juni 2010 um 09:33 Uhr |
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Zum Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin: »Es ist gut, dass das Bundesarbeitsministerium (BMAS) endlich einen Gesetzentwurf zur Arbeitnehmerüberlassungs vorlegt – hier besteht dringender Regelungsbedarf – doch der Inhalt ist enttäuschend. Zwar wird der lange überfällige Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche in Aussicht gestellt, um den Fall ins Bodenlose zu verhindern, aber die groben Ungerechtigkeiten gegenüber den Leiharbeitern werden nicht beseitigt. Leiharbeit bliebe – auch wenn der Gesetzentwurf des BMAS umgesetzt würde – ein Instrument für massenhaftes Lohndumping.«
Buntenbach warnt, dass auch künftig Stammbeschäftigte durch billigere Leiharbeiter ersetzt werden können. »Doch nach der geltenden EU-Richtlinie muss genau das wirkungsvoll unterbunden werden. Die vorgesehene Lohnuntergrenze bewirkt lediglich, dass ein bestimmter Mindestlohn nicht unterschritten werden darf, darüber hinaus bleibt aber jede Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung möglich.«
Die Gewerkschafterin weiter: »Leiharbeiter müssen flexibel sein, tragen ein hohes Risiko am Arbeitsmarkt und sind gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Dafür sollten sie wenigstens eine anständige Bezahlung erwarten können. Der Grundsatz muss deswegen lauten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Und er muss verbindlich im Gesetz festgeschrieben werden. Die wenigen Verbesserungen im dem Gesetzentwurf – z.B. zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen oder die Zugangsmöglichkeiten zu Gemeinschaftseinrichtungen für Leiharbeiter – wiegen die gravierenden Mängel nicht auf.«
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