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»Im Europaparlament haben die Liberalen zusammen mit Konservativen und Sozialdemokraten den zweiten Entwurf des SWIFT-Abkommens angenommen und sich damit für den weiteren Marsch in den Überwachungsstaat ausgesprochen«, kritisiert Andrej Hunko, Mitglied des EU-Ausschusses des Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Bei einer ersten Abstimmung im Februar hatte eine große Mehrheit der Abgeordneten das erste Abkommen noch abgelehnt und datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet. Die grundrechtlichen Probleme wurden mit dem neuen Abkommen jedoch keineswegs gelöst. Es geht um die Weitergabe von Bankdaten aus Europa an die USA. Diese Überweisungsinformationen kommen von der in Belgien ansässigen Firma SWIFT, die täglich rund 15 Millionen Überweisungen zwischen mehr als 8300 Banken weltweit abwickelt. Durch das nach dem Unternehmen benannte Abkommen zwischen EU-Kommission und US-Administration bekommt Washington nun Zugriff auf Daten von »Terrorverdächtigen«. SWIFT ordnet die Daten aber keinen Personen zu. Deshalb kann es passieren, dass wenn sich die US-Behörden für einen Menschen aus Stuttgart interessieren, der für eine Wohnung Geld in die Schweiz überweist, SWIFT diesen dann nicht nur dessen Angaben einschließlich Kontonummer, Adresse und Personalausweisnummer übermittelt, sondern gleich ganze Datenpakete aus dem gesamten Südwesten Deutschlands. In den USA können diese Daten dann dem Abkommen zufolge bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden.
Auch deshalb hält etwa der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar seine Kritik aufrecht, nach der die datenschutzrechtlichen Mindeststandards im Abkommen nicht eingehalten werden. Mit ihrer Zustimmung zum Abkommen missachte die Bundesregierung geradezu vorsätzlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung, kritisiert er.
Auch das Problem des Rechtsschutzes sei weiterhin nicht befriedigend gelöst, kritisiert auch Hunko. Berichtigungs- und Löschanfragen könnten nur im Rahmen des »administrativen Rechtsschutzes« bei den USA beantragt werden, gegenüber dem US-Finanzministerium steht Betroffenen nur das Verfahren vor einem US-Gericht offen. Das macht ein Verfahren für den einzelnen wesentlich aufwändiger und ist mit einem niedrigeren Schutzniveau verbunden. Von Europa- und Bundestagsabgeordneten waren hier weitergehende Bestimmungen gefordert worden.
Der Nutzen der SWIFT-Datenübermittlung wurde vielfach bezweifelt, selbst das Bundeskriminalamt sieht »keinen fachlichen Bedarf … an der Nutzung des SWIFT-Datenbestandes«. Das US-amerikanische »Terrorist Finance Tracking Program«, das die SWIFT-Daten verarbeitet, ist eines der Werkzeuge im von George Bush ausgerufenen »Global War on Terrorism« und ein weiteres Beispiel dafür, wie unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung Freiheitsrechte beschnitten werden, kritisiert Hunko, und weiter: »Mit seiner Zustimmung zeigt das Europäische Parlament, dass es seine Verantwortung zum Schutz der Grundrechte der Bürger/innen nicht ernst nimmt. Anstatt auf die Lösung der unverändert gravierenden Probleme zu drängen, betonen auch die deutsche Regierung, die Koalitionsparteien sowie die SPD nun die kleinen Verbesserungen im Abkommen. Doch im zweiten Abkommen sind sogar neue katastrophale Regelungen hinzugekommen: Ausgerechnet EUROPOL, die EU-Polizeibehörde, soll untersuchen, ob die Datenanfragen aus den USA gerechtfertigt sind und dazu Risikoanalysen überprüfen sowie die Rechtfertigung für den Terrorverdacht kontrollieren. Dieses Verfahren ist nicht akzeptabel und nicht vom EUROPOL-Mandat gedeckt.«
Grundsätzlich solle die Kontrolle sogenannter Sicherheitsbehörden nicht durch andere Sicherheitsbehörden erfolgen, fordert Hunko: »Es ist offensichtlich, dass Polizisten eine besondere, gemeinsame Perspektive auf polizeiliches Handeln haben und zur Kontrolle nicht geeignet sind. Im Falle von SWIFT wird darüber hinaus der Bock zum Gärtner gemacht: Denn durch das Abkommen kann EUROPOL die Datenauswertung von den USA erfragen und somit selbst auf sensible Bankdaten zugreifen, auf die es sonst in der EU keinen Zugriff hätte.«
Die zweite alarmierende Neuerung sei das Vorhaben, ein eigenes »Terrorist Finance Tracking Program« (TFTP) der EU aufzubauen. Für dieses Programm werden die meisten Kritikpunkte ebenso gelten, wie für das US-Programm. Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten bauen damit weiter an der EU-»Sicherheitsarchitektur«, die maßgeblich auf immer größere Datenbanken zielt. Dabei werden aber auch Instrumente benötigt, um die Datenmengen beherrschen zu können. Mit dem TFTP erreicht das erste Data-Mining-Projekt der EU die größere Öffentlichkeit. In der Diskussion um das Projekt werden antiamerikanische Reflexe bedient und Datenschutzbedenken wohl lediglich vorgeschoben.
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