| Whistleblowing: ver.di begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) | | Drucken | |
| Europa |
| Donnerstag, den 21. Juli 2011 um 22:22 Uhr |
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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), wonach die fristlose Kündigung einer Beschäftigten wegen der Veröffentlichung von Missständen gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Demnach gilt die Meinungsfreiheit von Beschäftigten auch im Arbeitsverhältnis: "Jetzt können sich Beschäftigte endlich ohne Angst vor Kündigung an die Strafverfolgungsbehörden wenden, wenn sie gravierende Missstände in ihren Unternehmen feststellen. Das bestätigt unsere Auffassung voll und ganz: Beschäftigte müssen sich an Behörden wenden dürfen, wenn sie von Gefahren für die Belegschaft, Verbraucher oder Patienten Kenntnis erlangen und der Arbeitgeber nichts unternimmt, um diese Gefahren zu beseitigen", stellte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg fest. "Damit verletzt der Beschäftigte nicht seine Loyalitätspflichten, denn Gammelfleisch, unterversorgte Patienten oder gefährliche Störungen in Industrieanlagen gehören sicher nicht zu schützenswerten Betriebsgeheimnissen", sagte Herzberg und forderte die Bundesregierung auf, nun unmittelbar "klare gesetzliche Regelung zu schaffen, um die Entscheidung des EGMR umzusetzen."
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