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Kippt das KSM-Verbot? | Drucken |  E-Mail
Tschechische Republik
Donnerstag, den 03. September 2009 um 14:15 Uhr
Der seit 2007 verbotene Kommunistische Jugendverband (KSM) der Tschechischen Republik hat in seinem Kampf gegen die Illegalität einen wichtigen Erfolg errungen. Das Oberverwaltungsgericht hat ein Urteil des Prager Bezirksverwaltungsgerichtes, das den Einspruch des KSM gegen das Verbot abgelehnt hatte, aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen. Eine Begründung für ihre Entscheidung gaben die Richter nicht, trotzdem bewertet KSM-Vorsitzender Milan Krajca das Urteil als einen »sehr positiven Schritt im Kampf um die Legalität des KSM, gegen Antikommunismus und die undemokratische Entwicklung in der Tschechischen Republik.«

Offizieller Grund für das Verbot des KSM waren die programmatischen Ziele des Jugendverbandes, die u.a. die Überwindung des Privateigentums an den Produktionsmittel und ihre Überführung in Gemeineigentum vorsahen. Die tschechische Regierung verwies auch auf das Vorhaben der Kommunistischen Jugend, die Menschen in Tschechien von der Notwendigkeit des Kampfes für eine andere Gesellschaft zu überzeugen, die sich nicht auf den Prinzipien des Kapitalismus gründen dürfe.

Das Verbot des KSM hatte im Land und international heftige Proteste ausgelöst. Tausende Tschechen unterzeichneten eine Erklärung gegen das Verbot, Vereinigungen antifaschistischer Widerstandskämpfer und andere Organisationen protestierten. Abgeordnete der Kommunistischen Partei Böhmens und Mährens (KSCM) erzwangen eine Diskussion des Verbots im tschechischen Parlament. Hunderte Jugend- und Studierendenorganisationen und Gewerkschaften protestierten weltweit gegen das Verbot, in vielen Ländern kam es zu Protesten vor den Botschaften und Konsulaten der Tschechischen Republik.

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